Terminvereinbarung
Sie können sich gerne für
eine Terminvereinbarung und mit allen weiteren Fragen zu den
angegebenen telefonischen Sprechzeitten an mich wenden.
Erstgespräch
(Sprechstunde/Probatorik=Kennenlernstunden)
Der erste Termin ist dazu da, mich kennenzulernen und das
Veränderungsanliegen zu beschreiben.
Im Anschluss daran erhalten Sie von mir eine erste Empfehlung
für alle weiteren Schritte.
Sofern eine Verhaltenstherapie zu empfehlen ist, können
weitere
Termine vereinbart und ein Antrag für die
Kostenübernahme
durch die Krankenkasse gestellt werden. Die Kosten für das
Erstgespäch und für die Probatorik übernimmt
die
Krankenkasse ohne Antragstellung. Deshalb ist es wichtig zum ersten
Termin die Versichertenkarte
mitzubringen.
Therapiestunden
Es gibt unterschiedlich lange
Psychotherapien. Folgende können beantragt werden: Akutbehandlung, Kurzzeittherapie und
Langzeittherapie.
Welche davon zu empfehlen ist, wird in den probatorischen Sitzungen
besprochen. Eine Therapiestunde dauert 50min und findet in
der Regel 1x pro Woche
statt.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht (§203 Abs.
1 StGB).